Pflegeberatung & Beratungsbesuche

Wer Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung selbst übernimmt und dafür Pflegegeld bezieht, ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, Beratungsbesuche (Qualitätssicherungsbesuche) von einem zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Beratungsbesuche dienen also der fachlichen Unterstützung pflegender Angehöriger.

Wir sind für Sie da! Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflege und Alltag bewältigen.

Wie oft finden Beratungsbesuche statt?

Gem. § 37 Abs. 3 SGB XI

  • bei Pflegegrad 2 und 3: Ein Beratungsbesuch pro Halbjahr
  • bei Pflegegrad 4 und 5: Ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr
  • bei Pflegegrad 1: Alle Pflegebedürftigen, die schon körperbezogene Pflegemaßnahmen erhalten, können freiwillig einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen.

Kosten entstehen Ihnen keine, diese werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.

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