Behandlungspflege
Was genau ist die Behandlungspflege?
Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege und wird nach SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) ausschließlich auf ärztliche Verordnung genehmigt. Eine medizinische Versorgung ist nicht nur in einem Krankenhaus möglich.
Vielmehr kann eine Behandlungspflege von unseren examinierten Pflegekräften auch in den eigenen vier Wänden ausgeübt werden, um Patienten beispielsweise den Aufenthalt in einem Krankenhaus zu ersparen oder zu verkürzen.
Dauer der Behandlungspflege
Wird die Behandlungspflege erstmalig durch den behandelnden Arzt verordnet, dann ist diese für 14 Tage gültig. Je nach dem jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten und hinreichender Begründung, kann eine Folgeversorgung vom Arzt ausgestellt werden. Wird nach einem Krankenhaltsaufenthalt eine Behandlungspflege benötigt, dann ist sie auf eine maximale Dauer von vier Wochen begrenzt.
Unsere Leistungen der Behandlungspflege
- Wundversorgung/Verbandswechsel
- Vorbereitung von Medikamenten
- Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen
- Wechsel von Kathetern
- Spülen der Blase
- Durchführen von Einläufen
- Versorgung von Ports
- Messung von Blutzucker und Blutdruck
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Drainagen, Überprüfung und Versorgung
- Infusionen, Wechseln und Zubereitung
- Inhalationen
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Katheter, Versorgung
- Krankenbeobachtung
- Magensonde, Legen und Wechseln
- Richten und Gabe von Medikamenten
- Verbände
- u.v.m
Grundpflege
Wir fördern vor Allem die menschliche Zuwendung im Rahmen unserer Möglichkeiten. Besonderen Wert legen wir darauf, unsere Klienten nach Möglichkeit aktiv als in den regelmäßigen Ablauf der Pflege miteinzubeziehen. Unser mobiles Pflege-Angebot umfasst dabei folgende Leistungen:
- Körperpflege
Waschen und Mundhygiene, Haarpflege und Rasur, Haut- Nagelpflege, Unterstüzung beim Toilettengang, Hilfe beim An- und Auskleiden - Ernährung
Vorbereitung abwechslungsreicher Mahlzeiten, Unterstützung bei der täglichen Nahrungsaufnahme, Ausreichende Zufuhr von Flüssigkeiten - Mobilität
Hilfe bei der Bewegung im eigenen Wohnraum, Aufrichten und Umlagern, Aktive Bewegung von bettlägerigen Patienten
Verhinderungspflege
Atempause für Angehörige & Verwandte
Pflegebedürftige Personen werden oftmals von Angehörigen, Freunden oder Verwandten innerhalb der häuslichen Pflege betreut. Für die Angehörigen kann dies oftmals eine hohe Belastung darstellen, da die eigenen Bedürfnisse hinter die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person rücken. Was passiert jedoch, wenn die Pflegenden durch eigene Arztbesuche, Behördengänge oder einem Urlaub verhindert sind und eine verdiente Auszeit benötigen?
In diesem Fall kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass ein Pflegepersonal die Pflege ersatzweise übernehmen kann. Damit wird gewährleistet, dass pflegebedürftigen Personen trotz jeglicher Verhinderungsgründe des z.B. Angehörigen optimal versorgt werden. Die Verhinderungspflege dient also als eine Art Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Ein Verhinderungsgrund kann manchmal sehr kurzfristig auftreten und Bedarf einer schnellen und unkomplizierten Lösung. Daher muss nicht zwingend ein Antrag vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gestellt werden. Auch müssen private Pflegepersonen in solch einem Fall keine Genehmigung der Pflegekasse abwarten. Vielmehr kann die Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst kurzfristig beansprucht werden.
Alle Nachweise und Belege für die Aufwendungen müssen jedoch gesammelt und rückwirkend an die Pflegekassen weitergeleitet werden. Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich rückwirkend beantragt werden. Für eine entsprechende Erstattung der Kosten müssen jedoch die gesammelten Belege und Nachweise bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wir empfehlen dennoch sofern möglich einen Antrag vorab mit der Pflegekasse zu besprechen. Den Antrag können die versicherten Personen oder bevollmächtigte Personen schriftlich einreichen.
Gründe für eine Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
Es gibt vielfältige Gründe warum eine Verhinderungspflege in Anspruche genommen wird z.B.: Arztbesuche, Urlaub, Krankheit, Kinobesuche etc. Im § 39 SGB XI wird mit dem „Erholungsurlaub“ beispielsweise ein Grund bereits genannt. Grundlegend ist festzuhalten, dass die pflegenden Verwandten nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege angeben müssen. Jedoch gelten Voraussetzungen.
- Die pflegebedürftige Person muss durch eine private Pflegeperson (z.B. Verwandte, Angehörige, Nachbarn, Freunde) mindestens 6 Monate in seiner Wohnung versorgt und betreut worden sein.
- Pflegebedürftige müssen einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben
- Wird der Pflegende anstatt durch eine private Pflegeperson ausschließlich durch einen Pflegedienst betreut, dann kann die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen werden.
Beratung & Beratungseinsätze
Unverbindliche Beratung zu allen Pflegethemen und behördlichen Angelegenheiten. Beratungsbesuche nach §37.3 um bei einem Pflegegrad weiterhin Pflegegeld beziehen zu können.
Betreuung & Unterstützung im Alltag
- Beratung und Hilfe bei Anträgen und Widersprüchen
- Hilfestellung und Unterstützung bei Pflegeeinstufung
- Beratung, Empfehlung und Organisation von Hilfsmitteln
- Betreuung außer Haus
- Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten
- Vermittlung von Hausnotrufdiensten, Essen auf Rädern, Friseur, Fusspflege, Wäscheservice, Physiotherapeuten und Apothekendienste
- u.v.m.
Demenzbetreuung
Wir haben nicht nur die körperliche Gesundheit im Blick, sondern auch die Psyche und das soziale Umfeld. Unsere Alltagsbegleiter sind geschult im Umgang mit Demenzkranken.
Hauswirtschaft
Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten, Einkaufen, u.v.m.