FAQ
Fragen und Antworten zum Thema Ambulante Pflege!
Nein, solange ein Patient sich zu Hause am wohlsten fühlt. Durch unseren Service können wir Ihnen oder Ihren Angehörigen eine Versorgung in den eigenen vier Wänden Garantieren.
Somit wir ein selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung ermöglicht.
Anträge auf Pflegeleistungen müssen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet werden. So sieht es das Gesetz vor.
Im Falle der Pflegebedürftigkeit wird der oder die Betroffene in einen der fünf Pflegegrade eingestuft. Der Pflegegrad hängt davon ab, was die oder der Betroffene noch selbst kann - unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen und / oder körperlichen Einschränkungen leidet.
Über den Pflegegrad entscheidet eine Gutachterin oder ein Gutachter. Dieser kommt nach vorheriger Terminvereinbarung in die Wohnung oder die Pflegeeinrichtung. Unangekündigte Besuche gibt es nicht. Beim Termin können auch Angehörige oder Betreuer anwesend sein. Geprüft werden:
- Mobilität: Wie beweglich ist der Bedürftige? Kann er morgens ohne Hilfe vom Bett aufstehen und das Badezimmer aufsuchen? Wie klappt die Fortbewegung innerhalb der Wohnung? Gibt es Probleme beim Treppensteigen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie klappt das Verstehen und Reden? Darunter fallen auch die Orientierung über Ort und Zeit, das Begreifen von Sachverhalten, das Erkennen von Risiken und das Verstehen anderer Menschen im Gespräch.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Leidet der Betroffene unter Unruhe in der Nacht oder unter Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind? Wie geht er mit pflegerischen Maßnahmen um?
- Selbstversorgung: Kann sich der Bedürftige selbstständig waschen und ankleiden? Benötigt er Hilfe beim Essen und Trinken? Kann er selbstständig die Toilette benutzen?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Wie sieht es mit der selbstständigen Einnahme von Medikamenten und der eigenen Blutzuckermessung aus? Wie kommt der Betroffene mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht? Kann er ohne Hilfe den Arzt aufsuchen?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltet der Bedürftige seinen Tagesablauf selbstständig? Tritt er mit anderen Menschen in direkten Kontakt? Hat er Hobbies, denen er regelmäßig nachgeht?
Pflegegrad 1: für Menschen, die nur geringe Beeinträchtigungen haben. Hier geht es vor allem um Leistungen, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung ermöglichen, wie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln oder Zuschüsse für ein barrierefreies Wohnumfeld.
Pflegegrad 2: bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, Kommunikation oder Gestaltung des Alltagslebens. Menschen mit Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 Euro monatlich. Weitere Leistungen können sein: Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und zum barrierefreien Wohnungsumbau, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der eigenen Fähigkeiten. Menschen mit Pflegegrad 3, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.298 Euro monatlich. Wenn sie vollstationär im Pflegeheim betreut werden, erhalten sie von der Pflegekasse monatlich 1.262 Euro.
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Menschen mit Pflegegrad 4, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.612 Euro monatlich. Wenn sie vollstationär im Pflegeheim betreut werden, unterstützt sie die Pflegekasse monatlich mit 1.775 Euro.
Pflegegrad 5: ist für Menschen gedacht, bei deren Begutachtung schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung festgestellt wurden. Menschen mit Pflegegrad 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.995 Euro monatlich. Für die vollstationäre Pflege im Heim zahlt ihnen die Pflegekasse monatlich 2.005 Euro
Können Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden? Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.
Die Pflegekasse zahlt die Verhinderungspflege in bestimmten Fällen, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit die beziehungsweise den Angehörigen vorübergehend nicht pflegen kann. Der Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Dies wird Verhinderungspflege genannt.
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten von sogenannten Pflegehilfsmitteln. Darunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, der beziehungsweise dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.
Die Antwort ist ja. Mit einem Pflegegrad hat man die Möglichkeit weitere Dienstleistung wie z.B. Hauswirtschaftler, Gärtner oder sonstiges hinzuzuziehen.
Dies können Sie frei entscheiden. Wir bieten unsere ambulanten Dienste von 6 Uhr morgens bis 24 Uhr abends an. Zusätzlich haben wir einen 24h Bereitschaftsdienst. So können Sie oder Ihre Angehörigen jederzeit und genau nach Ihren Bedürfnissen gepflegt werden.
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